Pink Lady muss Apfel in Pink Ladyboy umbenennen

Pink Ladyboy
Pink Lady Boy

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat entschieden, dass die Apfelsorte «Pink Lady» in «Pink Ladyboy» umbenennt werden muss. Nur schon der Begriff «Lady» sei diskriminierend, sexistisch und menschenrechtsverletztend für ein Nahrungsmittel. Geklagt haben Queere, Diverse, Nonbinäre und falschgeschlechtliche Personen die sich wegen dem Apfel/die Apfelin in ihrer sexuellen Freiheit und in ihrer Andersartigkeit verletzt fühlten. Gerade Personen, bei denen man bei der Geburt mehrheitlich männliche Geschlechtsteile erkennen konnte, fühlten sich mit dem gewaltsamen Zufügen von Pink-Lady-Apfelbrei geradezu in ihrer kindlichen Frühsexualität unterdrückt. Ein Lady-Produkt dürfte man nicht Personen mit XY-Chromosomen verabreichen, da dies schwerwiegende genetische Veränderungen an den mRNA Chromosomen verursachen könnte.

Das Richtergremium setzte sich auch mit dem Antrag der Umbenennung des Apfels in Apfelin um. Es war nur eine Frage der Zeit, bis «DER Apfel» unserer neuen Gesellschaftsform angepasst werden muss und einen neuen, besseren und geschlechtsneutralen Namen bekommt. «Das Apfelin» ist geschlechtsneutral und alle können dieses Produkte mit gutem Gewissen kaufen und konsumieren. Ein Hoch auf das Apfelin Pink Ladyboy.