Die JUSO fordert zurecht ein Verbot des sexistischen, faschistischen und doofen Ballermann-Liedes «Layla – sie ist schöner, jünger, geiler». Nur schon die Nennung von «Geile Figur, blondes Haar» ist in der heutigen Zeit verwerflich und wertet eine Frau oder eine non-binäre Person herab.
Ganz schlimm wird es zu Ende des Liedes: «Das Luder Layla, unsre Layla». Es grenzt an ein Wunder, dass die Männer nicht von «hinterhältigem Luder» singen. Sogar als Puffmama wird diese Layla betitelt. Das ist ganz schlimm und müsste strafrechtlich verboten werden. Die Sänger:innen müssen sich dafür vor einer Richterin verantworten und sehr hart bestraft werden.
Layla ist gar keine Frau, sondern eine Transe!
Der Missbrauch von der weiblichen Bezeichnung Layla wird im Musikvideo überzogen und man stellt sogar statt einer tanzenden Frau eine schräge Transe hin. Dies ist ein Mann, der sich als Frau verkleidet. Doch es ist eine total überzogene Transe, die man der Lächerlichkeit preis gibt. Für transsexuelle und nonbinäre Menschen muss das ein fürchterliches Ansehen sein.
Aus diesem Grund müssen alle Lieder, Videos, Filme, Zeitschriften und Bücher verboten werden, wo man sich über eine Frau, eines Transmenschen oder eines non-binären Wesens oder einer sonstigen sexueller Bezeichnungen (ausgenommen sind Männer) lustig macht oder in einen sexuellen Zusammenhang oder Kontext stellt.