Eltern müssen seit vielen Jahren ihr Baby zuerst um Erlaubnis fragen, bevor sie es wickeln dürfen. Wer das unterlässt, kann sich strafbar machen. Was für viele wie ein Witz klingt, wird jetzt harte Realität. Die ersten volljährigen Kinder haben bereits Klagen gegen ihre Erzieher eingereicht, da sie als Baby nicht um Erlaubnis gefragt wurden, ob man sie wickeln darf.
Das Wickeln ist ein Eingriff in die Persönlichkeit eines Kindes. Ein Kind, das Windeln tragen muss, kann seinen Urin und seine Fäkalien nicht mehr frei abgeben. Schlimmer noch: Der Urin und die Fäkalien werden über mehrere Stunden an seinen kleinen Körper gepresst. Das Baby ist dieser Tortur hilflos ausgeliefert.
Der schlimme Gestank dieses Urins und dieses Kotes können die feinen Näschen der Babies langristig schädigen. Zudem ist erwiesen, dass sich gerade Babies solche frühkindliche Erfahrungen unauslöschlich in das Gedächtnis einprägen. Man muss somit annehmen, dass gewickelte Babies eine mögliche psychische Schädigung nach sich ziehen können.
Moderne Frauen praktizieren auch das Free Bleeding und lassen sich nicht von männlichen Binden zurückbinden. Moderne Babies praktizieren das Free Urinating und Free Shitting. Windeln sind eine Erfindung geldgeiler amerikanischer Baumwollproduzenten.
Strafgerichte verurteilten bereits die ersten Erzieher für schuldig, da sie keinen Nachweis erbringen konnten, ob sie das Baby vor dem Wickeln um Erlaubnis gefragt haben. Neben einer Genugtuung von mehreren Zehntausend Franken werden den Geschädigten auch noch die Psychotherapie sowie der Lohnausfall wegen Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt.
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